Transparenz steht bei uns an erster Stelle

Unsere Honorare orientieren sich grundsätzlich an der Honorarrichtlinie des b.v.s. Mit regelmäßigen Auftraggebern schließen wir gerne Rahmenverträge ab. Eine individuelle Honorarvereinbarung kann zusammen mit dem Gutachtenauftrag abgeschlossen werden.

Im Überblick

Allgemeines &
Richtlinien

Für Markt- bzw. Beleihungswertgutachten orientieren wir uns grundsätzlich an der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (b.v.s).

Die Vergütungen für Gerichtsaufträge bemessen sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Festhonorar

Im Gutachtenauftrag kann individuell ein Festhonorar vereinbart werden, das sich grundsätzlich an den vorgenannten Honorarrichtlinien orientiert.

Mit regelmäßigen Auftraggebern schließen wir Honorarvereinbarungen.

Consulting

Für Dienstleistungen wie Beratungen und andere über einen Zeitaufwand abzurechnende Tätigkeiten berechnen wir ein ­Stundenhonorar von 200,00 EUR (zzgl. Mwst.) bzw. 238,00 EUR (inkl. Mwst.).