Unsere Honorare orientieren sich grundsätzlich an der Honorarrichtlinie des b.v.s. Mit regelmäßigen Auftraggebern schließen wir gerne Rahmenverträge ab. Eine individuelle Honorarvereinbarung kann zusammen mit dem Gutachtenauftrag abgeschlossen werden.
Für Markt- bzw. Beleihungswertgutachten orientieren wir uns grundsätzlich an der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (b.v.s).
Die Vergütungen für Gerichtsaufträge bemessen sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Im Gutachtenauftrag kann individuell ein Festhonorar vereinbart werden, das sich grundsätzlich an den vorgenannten Honorarrichtlinien orientiert.
Mit regelmäßigen Auftraggebern schließen wir Honorarvereinbarungen.
Für Dienstleistungen wie Beratungen und andere über einen Zeitaufwand abzurechnende Tätigkeiten berechnen wir ein Stundenhonorar von 200,00 EUR (zzgl. Mwst.) bzw. 238,00 EUR (inkl. Mwst.).
Hauptsitz
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55116 Mainz
Fon +49 6131 5708004
Standorte
Kurfürstendamm 193 H Loft 0-40
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Maximilianstraße 2
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