Die Rechtsbeziehung zum Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Bedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkennt werden.
Gegenstand des Auftrags ist ausschließlich die im Gutachtenauftrag schriftlich fixierte Aufgabe.
Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen auszuführen. Der Beauftragte ist bei der Durchführung des Auftrags keiner Weisung durch Dritte unterworfen. Der Auftraggeber darf hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung des Auftrages keine Weisungen erteilen. Zur Erfüllung des Auftrags ist der Auftragnehmer berechtigt, die notwendigen Besichtigungen und Untersuchungen vorzunehmen und zu dokumentieren (insbesondere Zeichnungen und Fotos anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen), ohne dass es hierzu einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer nach eigenem Ermessen die zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Erhebungen bei Beteiligten, Behörden (insbesondere Grundbuchämtern, Gutachterausschüssen, Baubehörden) sowie sonstigen Dritten einzuholen. Wird die Durchführung des Auftrages durch einen bestimmten Gutachter gewünscht, so ist dies im Auftrag zu vermerken. Ansonsten liegt die Verteilung der Gutachtenbearbeitung im Ermessen des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, den Zutritt zu den Objekten zu ermöglichen.
Der Auftraggeber, ersatzweise der Eigentümer, teilt dem Auftragnehmer die ihm bekannten nicht eingetragenen Lasten und Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten sowie Bodenverunreinigungen (z.B. Altlasten bzw. Altlastenverdacht) mit.
Der Auftragnehmer geht bei der Gutachtenerstellung davon aus, dass die nicht mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten der Grundstücke nicht bestehen und die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt und errichtet wurden bzw. genutzt werden und die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll. Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht mitgeteilten nicht offensichtlichen Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Wertermittlung unberücksichtigt.
Auftragsgemäß sollen vom Sachverständigen hinsichtlich der vorbeschriebenen Umstände keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen angestellt werden.
Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrags gefertigte Wertgutachten incl. aller sonstigen Anlagen (Berechnungen, Aufstellungen etc.) nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist nur mit schriftlicher Einwilligung durch den Auftragnehmer gestattet.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden durch mangelhafte Leistungen. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (§ 7) werden dadurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung – die nicht der kurzen Verjährungsfrist gemäß § 638 BGB unterliegen – sind auf drei Jahre beschränkt. Die Frist beginnt mit Eingang des Produkts beim Auftraggeber. Eine Haftung erfolgt ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber. Schadenersatzansprüche von Dritten sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber die kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Produktes verlangen. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit (maximal 4 Wochen) nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. Der Auftraggeber hat das Produkt auf Mängel zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen, andernfalls erlischt die Gewährleistung.
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund jederzeit von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Wichtige Gründe sind: Die Versagung der notwendigen Mithilfe durch den Auftraggeber, Verweigerung des Zutritts zum Objekt, der Versuch der unzulässigen Einwirkung auf den Auftragnehmer. Wird der Vertrag durch einen wichtigen Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat gekündigt, steht dem Auftragnehmer eine Vergütung der bis dahin erbrachten Teilleistungen zu, sofern diese objektiv für den Auftraggeber verwendbar sind. Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag bleibt der Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen/Leistungen bestehen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutzgesetz elektronisch gespeichert und anonymisiert zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet bzw. anonymisiert weitergegeben werden dürfen. Der Sachverständige versichert, dass in keinem Falle Rückschlüsse auf die Daten des Grundstückes oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind.
Der Auftraggeber hat das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die EVALUTO Steinfurth Immobilienbewertung mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief. Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, haben wir diesem alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Falls Festlegungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der AGB nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich an der Beseitigung der unwirksamen Festlegungen mitzuwirken.
Die Honorierung des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich gemäß der jeweils aktuellen Honorarrichtlinie des Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (b.v.s.). Die Honorare der Tabelle verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Zuschläge fallen dann an, wenn sich zum Beispiel aufgrund der Grundbuchsituation (Belastungen in Abt. II des Grundstücks) oder sonstiger Besonderheiten ein erhöhter Aufwand ergibt. Sollte dies der Fall sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Feststellung unverzüglich informieren. In dem Honorar sind enthalten die Aufwendungen für die Besichtigung, Bewertung und Gutachtenerstellung sowie für die Beschaffung und Bearbeitung von Unterlagen (sofern erforderlich). Ebenso sind enthalten die Objektfotografien und die Unterlagenbearbeitung. Nicht im Honorar enthalten sind Behördengebühren für vom Gutachter zusätzlich beschaffte Unterlagen, die zum Selbstkostenpreis abgerechnet werden.
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